Auch auf Wasserstraßen sind zum Führen von Booten, Yachten und Schiffen gewisse Befähigungsnachweise erforderlich.
Ohne Führerscheinpflicht
Sportboote mit einer Motorisierung unter 15 PS.
Sportbootführerschein Binnen
Notwendig für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern bis 15 Meter Länge mit mehr als 15 PS.
Sportbootführerschein See
Notwendig für das Führen von Sportbooten auf Seegewässern mit mehr als 15 PS Motorleistung. Die Größe der Sportboote ist nicht begrenzt.
Achtung, im Boote Magazin 3/2017 wird auf Seite 8 beschrieben, dass es bald nur noch EINEN Sportbootführerschein geben wird. In diesem wird die jeweilige Befähigung See und / oder Binnen dann eingetragen. Eine wichtige Änderung wird auch die Größe der Sportboote betreffen, denn ab voraussichtlich Juni 2017 sind auf Binnenschifffahrtsstraßen dann nicht 15 sondern 20 Meter Bootslänge möglich.
Sportschifferzeugnis
Notwendig zum Führen von Sportbooten auf Binnengewässern mit einer Länge von 15 bis 25 Metern. Er ist allerdings nicht für den Rhein gültig. Vermutlich wird sich die Länge bald um 5 Meter weiter nach oben verschieben, da der Sportbootführerschein Binnen in der Zukunft für Sportboote bis 20 Meter gelten wird.
Sportseeschifferschein
Notwendig zum weltweiten, gewerblichen Führen von Sportbooten in Küstennähe innerhalb der 30 Seemeilen Zone vom Festland.
Sporthochseeschifferschein
Notwendig zum weltweiten, gewerblichen Führen von Sportbooten auf allen Meeren.
Traditionsschifferschein
Notwendig für zum weltweiten Führen von Traditionsschiffen. Der Eintrag erfolgt entweder im Sportseeschifferschein ( SSS ) bei einer Schiffslänge über 15 Meter bis 25 Meter, oder im Sporthochseeschifferschein ( SHS ) bei einer Schiffslänge über 25 bis 55 Meter. Die Besatzung darf in beiden Fällen 25 Personen übersteigen.
Unsachgemäßer Gebrauch von Funk, Radar und Seenotsignalmitteln kann erheblichen Einfluss auf die Schifffahrt haben. Die Folge könnten Havarien mit erheblichem Materialschaden sein, es kann Menschen verletzen oder gar töten und hohe Kosten verursachen. Aus diesem Grunde sind folgende Befähigungsnachweise erforderlich.
UKW Sprechfunkzeugnis Binnen
Notwendig für Schiffsführer deren Sportboot mit einer Funkanlage für internationalen Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet ist.
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis
Notwendig für Schiffsführer deren Sportboot für weltweiten Seefunk mit einer UKW Seefunkanlage ausgerüstet ist.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis
Notwendig für Schiffsführer deren Sportboot für weltweiten Seefunk mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist.
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Notwendig zum erwerben von Seenotsignalmittel in Deutschland der Klasse T2
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel
Wie oben, aber welche zusätzlich die Sachkunde in Deutschland für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte nachweisen wollen.
Radarpatent
Notwendig zum Führen von Sportbooten bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Einige Gewässer erfordern ganz besondere Befähigungsbescheinigungen. Gründe dafür liegen beispielsweise im Umweltschutz, Sicherheit, Zuständigkeitsbereich, usw.
Bodenseeschifferpatent
Notwendig zum Führen von Sportbooten mit mehr als 4,4 kw was knapp 6 PS entspricht. Bei Segelbooten mit mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche. Der Gültigkeitsbereich ist auf den Bodensee begrenzt.
Sportpatent
Notwendig zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von 15 – 25 Metern auf dem Rhein.
Schifferpatente und Streckenzeugnis
Für bestimmte Binnenschifffahrtsstraßen sind besondere Patente und Streckenkundenachweise erforderlich. Betroffen davon sind Abschnitte der Elbe, Weser, Donau, Havel, Oder und Saale. Die Patente werden in die Klassen A, B, C1, C2, D1, D2, E und F eingeteilt. Nähere Informationen bekommt man auf der Seite der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Patente/Berufsschifffahrt/index.html
Weitere Informationen zur Erlangung der einzelnen Führerscheine erteilen Ihnen vor Ort die ansässigen Yachtschulen. Beispielsweise zu den Kosten, einer möglichen Förderung, Dauer der Lehrgänge, Vorbereitung auf Prüfungen, Voraussetzungen wie z.B. Alter,
Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt.
Tipp: Sowohl Hersteller / Werften aus Deutschland und der ganzen Welt wie aus Polen, Holland, China, USA, Italien, Niederlande, …als auch deren Schiffe finden sie hier. Homepage Gerne sind wir bei der Suche behilflich, nehmen Sie in dem Fall bitte Kontakt mit uns auf.
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